Der Eintritt in die Bundeswehr als Soldat auf Zeit ist eine weitreichende Entscheidung. Bevor man sich für mehrere Jahre verpflichtet, gibt es oft viele Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen, des Alltags und der Karrieremöglichkeiten. Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen und Antworten übersichtlich für Sie zusammengestellt. Falls Sie weiterführende Informationen benötigen, nutzen Sie die weiterführenden Links innerhalb der Antworten.

Um Soldat auf Zeit zu werden, müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen ist zudem die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) zwingend erforderlich. Ein Höchstalter gibt es in diesem Sinne nach neueren Gesetzesänderungen oft nicht mehr strikt, jedoch hängen die Altersgrenzen stark von der jeweiligen Laufbahn und Verwendungsreihe ab. Die meisten Zeitsoldaten beginnen ihren Dienst zwischen 18 und 25 Jahren.

Das hängt von der gewählten Laufbahn ab. Für die Laufbahn der Mannschaften reicht ein Hauptschulabschluss (oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt). Für die Unteroffizierslaufbahn wird ein Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Realschulabschluss benötigt. Wer die Feldwebellaufbahn einschlagen will, braucht mindestens einen Realschulabschluss oder Hauptschule plus Lehre. Für die Offizierslaufbahn wird in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife verlangt.

Als Soldat auf Zeit (SaZ) können Sie sich für einen Zeitraum zwischen 2 und 25 Jahren verpflichten. Typische Verpflichtungszeiten sind SaZ 4, SaZ 8, SaZ 12 oder SaZ 13. Die Dauer hängt stark von der Laufbahn ab. Ein Offizier mit Studium verpflichtet sich in der Regel für mindestens 13 Jahre, Piloten oder Ärzte oft noch deutlich länger, um die teure Ausbildung zu rechtfertigen.

Ja, eine Verlängerung der Dienstzeit (Weiterverpflichtung) ist grundsätzlich möglich, jedoch kein automatischer Anspruch. Die Bundeswehr muss dafür einen dienstlichen Bedarf auf Ihrem Dienstposten oder in Ihrer Verwendung haben. Zudem müssen Ihre bisherigen dienstlichen Beurteilungen positiv sein und die körperliche Eignung weiterhin bestehen. Anträge auf Weiterverpflichtung sollten rechtzeitig vor Dienstzeitende gestellt werden.

In den ersten sechs Monaten der Dienstzeit (Widerrufsfrist) können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen (Widerruf). Nach Ablauf dieser sechs Monate ist eine Kündigung als Soldat auf Zeit sehr schwierig und rechtlich kaum vorgesehen. Eine Entlassung vor Ablauf der Verpflichtungszeit ist dann nur in eng definierten Härtefällen, bei Dienstunfähigkeit (Krankheit) oder als anerkannter Kriegsdienstverweigerer möglich.

Das Gehalt richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und ist abhängig von Dienstgrad, Erfahrungsstufe, Familienstand (Familienzuschlag) und möglichen Erschwerniszulagen. Das Nettoeinkommen ist oft sehr attraktiv, da Zeitsoldaten keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung (freie Heilfürsorge) abführen. Details finden Sie auf unserer Gehalts-Seite.

Die Allgemeine Grundausbildung (AGA) dauert drei Monate und ist der militärische Basis-Lehrgang für jeden Soldaten. Hier erlernen Sie das Marschieren, den Umgang mit Waffen, Erste Hilfe, Geländekunde und Gefechtsdienst. Sie ist körperlich und mental anspruchsvoll, um Sie auf die militärischen Pflichten vorzubereiten. Lesen Sie dazu unseren Leitfaden zur Grundausbildung.

Ihr Stationierungsort hängt von den offenen Dienstposten und Ihrer Truppengattung ab. Beim Einplanungsgespräch im Karrierecenter können Sie Wünsche äußern, auf die in der Regel so weit wie möglich Rücksicht genommen wird (sog. heimatnahe Verwendung). Es gibt jedoch keine Garantie. Die Bundeswehr ist bundesweit stationiert, und eine Versetzung aus dienstlichen Gründen ist jederzeit möglich.

Ja, grundsätzlich ist jeder Soldat und jede Soldatin auf Zeit zur Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr (z.B. im Rahmen von NATO, EU oder UN) verpflichtet. Auslandseinsätze sind fester Bestandteil des militärischen Auftrags. Ob und wie oft Sie tatsächlich in den Einsatz gehen, hängt stark von Ihrer Truppengattung, Ihrem Dienstgrad und der aktuellen weltpolitischen Lage ab.

Soldaten auf Zeit haben, wie Zivilbeschäftigte des Bundes, einen gesetzlichen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche. Zusätzlich können durch Überstundenabbau aus Übungen, Wache oder Einsätzen weitere dienstfreie Tage (Freistellung vom Dienst, FvD) hinzukommen. Urlaub muss frühzeitig beim Vorgesetzten beantragt und genehmigt werden. Mehr dazu im Bereich Alltag & Kaserne.

Ja, in der Offizierslaufbahn ist ein akademisches Studium an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr (München oder Hamburg) oft fester Bestandteil der Ausbildung. Aber auch in anderen Laufbahnen unterstützt der Berufsförderungsdienst (BFD) Sie finanziell und zeitlich dabei, ein ziviles Studium während oder am Ende Ihrer Verpflichtungszeit aufzunehmen.

Nach Ablauf der Verpflichtungszeit (DZE) scheiden Sie aus dem aktiven Dienst aus. Durch eine Nachversicherung der Bundeswehr werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung so gestellt, als hätten Sie zivil gearbeitet. Zur finanziellen Absicherung erhalten Sie Übergangsgebührnisse sowie eine Einmalzahlung (Übergangsbeihilfe). Danach starten Sie mit den erworbenen Qualifikationen Ihre zivile Karriere.

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr ist Ihr wichtigster Ansprechpartner. Er berät Sie, finanziert Schulungen, Ausbildungen oder ein Studium und unterstützt bei Bewerbungen. Es empfiehlt sich, spätestens zwei bis drei Jahre vor Dienstzeitende mit dem BFD zusammenzuarbeiten, um den zivilen Neustart lückenlos zu planen. Mehr dazu finden Sie im Bereich Übergang.

Die Übernahme zum Berufssoldaten (BS) ist möglich, aber nicht für jeden garantiert. Es handelt sich um ein Auswahlverfahren nach dem Prinzip der Bestenauslese. Voraussetzungen sind herausragende Beurteilungen, Bedarf in Ihrer Laufbahn (meist Feldwebel- oder Offiziersebene), körperliche Fitness und das Nichtüberschreiten einer bestimmten Altersgrenze. Den Antrag stellt man üblicherweise in Abstimmung mit seinem Vorgesetzten.

Der Basis-Fitness-Test (BFT) ist die Standard-Sportprüfung der Bundeswehr, die bereits bei der Einstellung und danach jährlich absolviert werden muss. Er besteht aus einem Pendellauf (11x10m Sprint), einem Klimmhang (Kraftausdauer an der Reckstange) und einem 1000-Meter-Lauf. Hinzu kommen regelmäßige Leistungsmärsche mit Gepäck und das Ablegen des Deutschen Sportabzeichens sowie ein Kleiderschwimmen.

Sie können bei der Bewerbung Wünsche angeben, und die Bundeswehr ist bemüht, diese unter dem Stichwort "Heimatnähe" zu erfüllen, sofern dort passende Dienstposten frei sind. Allerdings gilt immer: "Bedarf bricht Wunsch". Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen bestimmten Standort, und Sie müssen als Soldat bundesweit versetzbar bleiben.

Der Diensteid (oder bei freiwillig Wehrdienstleistenden das Feierliche Gelöbnis) ist das öffentlichkeitswirksame Bekenntnis zum Staat. Zeitsoldaten schwören: "Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen." Dies ist rechtlich bindend und unterstreicht die besondere Pflicht, die Sie als Soldat eingehen, notfalls unter Einsatz Ihres Lebens.