Grundlagen der Besoldung: Wie das Gehalt berechnet wird

Das Gehalt eines Soldaten auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldaten wird nicht frei verhandelt, sondern ist gesetzlich im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt. Man spricht hierbei nicht von Lohn oder Gehalt im zivilen Sinne, sondern von den sogenannten Dienstbezügen (Besoldung).

Die Höhe der Grundbesoldung richtet sich nach der Besoldungsordnung A. Entscheidend für das Einkommen sind drei wesentliche Faktoren: Der Dienstgrad, der eine Zuweisung zu einer Besoldungsgruppe (z.B. A3, A7 oder A11) bestimmt, die Erfahrungsstufe (abhängig von der Dauer der Dienstzeit) sowie persönliche Familienverhältnisse (verheiratet, Kinder), die den Familienzuschlag beeinflussen. Hinzu kommen stellen- oder tätigkeitsbezogene Zulagen.

Netto vom Brutto: Soldaten zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Lediglich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (falls zutreffend) und Kirchensteuer werden abgeführt. Dadurch bleibt vom Bruttogehalt netto signifikant mehr übrig als bei zivilen Arbeitnehmern.

Besoldungsgruppen nach Dienstgrad

Die Einstufung in die Besoldungsgruppen erfolgt strikt nach dem aktuellen Dienstgrad, der wiederum stark an die jeweilige Laufbahn gekoppelt ist. Die Zuordnung sieht typischerweise wie folgt aus:

  • Mannschaften (A3 bis A6): Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter, Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter
  • Unteroffiziere ohne Portepee (A5 bis A7): Unteroffizier, Stabsunteroffizier
  • Feldwebel (A7 bis A9 mit Amtszulage): Feldwebel, Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel, Oberstabsfeldwebel
  • Offiziere (A9 bis A16 und B-Besoldung): Leutnant, Oberleutnant, Hauptmann (A11/A12), Major (A13), Oberstleutnant (A14/A15), Oberst (A16), Generale (B-Besoldung)

Besoldungstabelle 2026 (Brutto in Euro)

Die folgende Tabelle zeigt Auszüge aus der Bundesbesoldungstabelle (Gültigkeitsstand 2026). Die Beträge stellen das monatliche Grundgehalt (Brutto) dar, ohne Familienzuschläge oder tätigkeitsspezifische Zulagen. Mit zunehmender Diensterfahrung steigt man innerhalb seiner Besoldungsgruppe in höhere Stufen auf, wodurch das Gehalt automatisch wächst.

Besoldungsgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 6 Stufe 8
A 3 (Gefreiter) 2.712,45 2.775,10 2.837,75 2.900,40 3.025,70 -
A 5 (Unteroffizier) 2.855,30 2.942,65 3.030,00 3.117,35 3.292,05 3.466,75
A 7 (Feldwebel) 3.150,80 3.238,15 3.363,55 3.488,95 3.739,75 3.990,55
A 9 (Leutnant) 3.456,20 3.585,45 3.714,70 3.882,90 4.219,30 4.555,70
A 11 (Hauptmann) - 4.234,60 4.410,80 4.587,00 5.021,50 5.456,00
A 13 (Major) - - 5.045,20 5.274,40 5.732,80 6.191,20

Hinweis: Alle Werte sind beispielhafte Näherungswerte der Bundesbesoldung für 2026. Es gelten die offiziellen Tabellen des Bundesinnenministeriums.

Familienzuschlag und Zulagen

Neben dem Grundgehalt können Soldaten auf Zeit von zahlreichen Zuschlägen profitieren, die das Einkommen teils erheblich steigern.

Der Familienzuschlag

Zur sozialen Absicherung zahlt der Dienstherr einen Familienzuschlag:

  • Stufe 1 (verheiratet): ca. 175 Euro brutto pro Monat.
  • Stufe 2 (verheiratet, 1 Kind): ca. 325 Euro zusätzlich.
  • Weitere Kinder: Für das zweite Kind gibt es einen weiteren Aufschlag (ca. 150 Euro), ab dem dritten Kind steigt der Zuschlag massiv an (über 400 Euro pro weiterem Kind).

Stellen- und Tätigkeitszulagen

Je nach ausgeübter Tätigkeit oder Besonderheit des Dienstpostens werden weitere Zulagen gezahlt. Bekannt sind hierbei die Fliegerzulage, die Zulage für Spezialkräfte (z.B. KSK), die Fallschirmspringerzulage oder die Bordzulage bei der Marine. Auch für ungünstige Dienstzeiten (Nacht-, Wochenenddienst) gibt es Erschwerniszulagen.

Auslandseinsatzzuschlag (AVZ)

Befinden sich Soldaten in einem vom Bundestag mandatierten Auslandseinsatz, erhalten sie zusätzlich zu ihrem Inlandsgehalt den Auslandsverwendungszuschlag (AVZ). Dieser ist steuerfrei und richtet sich nach der Gefährdungsstufe des Einsatzes. In der höchsten Stufe kann der AVZ bis zu 145 Euro pro Tag (ca. 4.350 Euro netto im Monat) betragen.

Sonderzahlungen

Soldaten erhalten eine jährliche Sonderzahlung, die umgangssprachlich oft als "Weihnachtsgeld" bezeichnet wird. Zudem erhalten Zeitsoldaten am Ende ihrer Dienstzeit im Rahmen des Übergangs ins Zivilleben eine steuerfreie Übergangsbeihilfe, die mehrere Zehntausend Euro betragen kann.

Sachleistungen und geldwerte Vorteile

Zum Gehalt eines Soldaten gehören nicht nur finanzielle Zuwendungen, sondern auch erhebliche Sachleistungen, die die eigenen Lebenshaltungskosten stark reduzieren:

  • Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (Heilfürsorge): Soldaten zahlen keine Krankenversicherungsbeiträge. Sie werden kostenlos von Bundeswehrärzten und -zahnärzten behandelt, Medikamente sind kostenfrei.
  • Kostenfreies Bahnfahren: Durch eine Kooperation mit der Deutschen Bahn können Soldaten in Uniform bundesweit kostenfrei mit Zügen der DB reisen (ähnlich einer BahnCard 100 für dienstliche und private Zwecke in Uniform).
  • Unterkunft und Verpflegung: Besonders in der Grundausbildung und für Soldaten bis zum 25. Lebensjahr wird oft eine günstige Unterkunft in der Kaserne gestellt.

Netto-Beispielrechnungen

Wie viel bleibt am Ende des Monats wirklich übrig? Da keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, ist das Netto im Vergleich zum Brutto sehr hoch. Hier drei realistische Beispiele (Steuerklasse I bzw. III, ohne Kirchensteuer, Stand 2026):

🛡️

Beispiel 1: Gefreiter (ledig)

Ein junger Gefreiter in Besoldungsgruppe A3, Stufe 1, ledig, Steuerklasse I. Keine Kinder.

  • Brutto: ca. 2.712 €
  • Lohnsteuerabzug: ca. 360 €
  • Nettoauszahlung: ca. 2.352 €
⚔️

Beispiel 2: Feldwebel (verheiratet)

Feldwebel in A7, Stufe 2, verheiratet (Steuerklasse III), keine Kinder. Inklusive Familienzuschlag Stufe 1.

  • Brutto: ca. 3.413 €
  • Lohnsteuerabzug: ca. 280 €
  • Nettoauszahlung: ca. 3.133 €
🦅

Beispiel 3: Hauptmann (mit Kind)

Hauptmann in A11, Stufe 3, verheiratet (Steuerklasse III), ein Kind. Inklusive Familienzuschlag Stufe 2.

  • Brutto: ca. 4.910 €
  • Lohnsteuerabzug: ca. 590 €
  • Nettoauszahlung: ca. 4.320 €
Hinweis zur Pflegeversicherung: Auch wenn Soldaten keine Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung zahlen, unterliegen sie der Pflegeversicherungspflicht. Es muss privat eine entsprechende Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden (ca. 25-50 Euro monatlich). Zudem empfehlen sich Anwartschaftsversicherungen für die Zeit nach der Dienstzeit.

Vergleich mit zivilen Berufen

Betrachtet man das reine Nettoeinkommen, so verdienen Soldaten auf Zeit, insbesondere in den unteren Dienstgraden und als Berufseinsteiger, überdurchschnittlich gut im Vergleich zu zivilen Ausbildungsberufen. Ein Nettoeinkommen von über 2.300 Euro direkt nach dem Schulabschluss als Gefreiter ist in der freien Wirtschaft kaum erreichbar.

Jedoch muss dieses Gehalt immer im Verhältnis zu den besonderen Pflichten und Risiken des Soldatenberufs gesehen werden. Uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft, Teilnahme an potenziell gefährlichen Auslandseinsätzen, getrenntes Leben von der Familie und der Verlust des Streikrechts sind Faktoren, die durch die Besoldung abgegolten werden.